Viele Parteien tragen zur Bewertung einer Fischerei bei. Ihre Mitwirkung ist wichtig für eine ausgewogene Fischereibewertung, in der alle Sichtweisen angemessen berücksichtigt sind.
Kommt eine Interessenvertretung für Sie infrage?
- Sind Sie von der Zertifizierung einer bestimmten Fischerei betroffen oder erwarten Sie, in Zukunft davon betroffen zu sein?
- Haben Sie ein besonderes Interesse an einer zu bewertenden Fischerei oder an Ressourcen, die möglicherweise von der Fischerei beeinflusst werden?
- Haben Sie Informationen, die für die Bewertung der Fischerei im Zuge der MSC-Zertifizierung relevant sind?
- Wollen Sie die Leistung der zuständigen Gutachter kommentieren und bewerten?
Wenn Sie eine dieser Fragen mit Ja beantworten können, sollten Sie sich selbst als Interessensvertreter dieser Fischerei betrachten. Sie sollten Ihr Mitspracherecht nutzen und sich in den Bewertungsprozess des MSC einbringen.
Warum sollte ich mich einbringen?
Als Interessensvertreter sind Sie eine wichtige Informationsquelle, die der Zertifizierer für eine aussagekräftige Bewertung benötigt. Ob Sie Wissenschaftler, Fischereimanager, Regierungsvertreter, Gemeindemitglied oder Naturschützer sind, zur fischverarbeitenden Industrie gehören oder ein anderes Interesse am Ergebnis der Bewertung haben, Ihre Informationen tragen zu einer gründlichen Bewertung bei.
Ihr Beitrag sorgt dafür, dass:
- alle Aspekte, die für Sie oder Ihre Organisation wichtig sind, bei der Beurteilung berücksichtigt werden
- die Bewertung der Fischerei umfassend und gut begründet ist
- das Ergebnis der Bewertung dem MSC-Umweltstandard entspricht
Wie kann ich mich beteiligen?
Wenn Sie daran interessiert sind, zu einer Fischereibewertung Stellung zu nehmen, melden Sie sich unbedingt für die Update-E-Mail des MSC-Fischereiprogramms an, um die Bewertung zu verfolgen. Sie können sich auch auf der MSC-Fischereisuche über die Fischerei informieren.
Die Gutachterstelle (Conformity Assessment Body, CAB), die die Fischerei bewertet, ist ebenfalls in der MSC-Fischereisuche aufgeführt. Sie können sich mit ihr in Verbindung setzen, um mitzuteilen, dass Sie an der Eingabe von Informationen oder Kommentaren zu einer Fischereibewertung interessiert sind. Die Gutachterstelle wird Sie dann auf dem Laufenden halten.
Eine Fischereibewertung erfolgt in einer Reihe von Bewertungsstufen. Sie können sich auf mehreren Stufen des Bewertungsprozess einbringen.
Untenstehend finden Sie ein Formular für Interessenvertreter (MSC Template for Stakeholder Input into Fishery Assessments v3.0, auf Englisch), das Sie verwenden müssen, um sich in eine Bewertung einzubringen. Bitte laden Sie diese Vorlage herunter, füllen Sie sie aus und senden Sie sie per E-Mail an die Gutachterstelle. Eingaben und Kommentare, die nicht in diesem Format abgegeben werden, können nicht akzeptiert werden.
WICHTIG: Als Interessenvertreter müssen Sie Ihr Interesse an einer Fischereibewertung zu Beginn eines Bewertungsprozesses bekunden, um im weiteren Verlauf der Bewertung eingebunden zu werden.
Description: | This template is for stakeholders to provide written comments during an MSC fishery assessment. |
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Language: | English |
Version: | 5,00 |
Date of issue: | 26 Oktober 2022 |
Date effective: | 26 Oktober 2022 |
Die Phasen einer Fischereibewertung
Vorbereitung der Bewertung
Eine Fischereibewertung beginnt, wenn eine Fischerei einen Vertrag mit einer Gutachterstelle abschließt. Die Gutachterstelle sammelt Informationen über die anstehende Bewertung und weist ein passendes Bewertungsteam (Gutachter) zu.
Die Gutachter sammeln und analysieren Informationen über die Fischerei, z.B. technische Unterlagen, Berichte, wissenschaftliche und fischereiliche Daten, Informationen von Behörden u.ä. Sie verwenden diese Informationen, um anhand des MSC-Fischerei-Standards eine erste vorläufige Bewertung der Fischerei zu erstellen.
Veröffentlichung des ersten Bewertungsentwurfs und Kommentierung durch Interessengruppen
Die erste vorläufige Bewertungsentwurf wird in der E-Mail des MSC Fischerei-Updates angekündigt. Die Ankündigung gibt auch Auskunft über die Mitglieder des Bewertungsteams und Einzelheiten der Vor-Ort-Besichtigung.
Die Gutachterstelle veröffentlicht den zur öffentlichen Kommentierung stehenden ersten Bewertungsentwurf (Announcement Comment Draft Report, ACDR) auf der MSC-Fischereisuche-Webseite.
Der Entwurf enthält eine erste, vorläufige Bewertung der Fischerei nach dem MSC-Umweltstandard, inclusive entsprechender Begründungen und unterstützender Informationen. Einen Überblick über sämtliche Leistungsindikatoren
des MSC-Umweltstandards finden Sie hier.
In dieser Phase
können Sie mit Hilfe des Formulars für Interessenvertreter den vorläufigen Bewertungsbericht kommentieren! Fügen Sie Ihren Eingaben alle zusätzlichen Studien, Referenzen oder Informationen, die der Untermauerung Ihrer Kommentare dienen und die für das Bewertungsteam von Nutzen sein könnten.
Für das Bewertungsteam ist es am hilfreichsten, wenn Sie Ihr Feedback auf den Bewertungsentwurf und etwaige Informationslücken in der Bewertung konzentrieren.
Wenn dies das erste Mal ist, dass eine Fischerei bewertet wurde, haben Sie 60 Tage Zeit, um Ihre Kommentare abzugeben. Handelt es sich um eine Neubewertung der Fischerei, haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihre Kommentare abzugeben.
Senden Sie das ausgefüllte Formular per E-Mail an das Bewertungsteam. Die Kontaktdaten des Teams finden Sie in der MSC-Fischereisuche unter der Registerkarte „Kontakt“ der jeweiligen Fischerei.
Vor-Ort-Besuch
Bei der Besichtigung vor Ort führt das Bewertungsteam Gespräche mit Interessenvertretern und Fischereimanagern und wird alle aufgeworfenen Informationen und Fragen prüfen.
Das Bewertungsteam verwendet diese Informationen, um die Leistung der Fischerei anhand des MSC-Fischerei-Standards zu bewerten.
In dieser Phase
Dies ist Ihre Chance, dem Bewertungsteam Ihren verbalen Beitrag zur Bewertung der Fischerei zu geben. Sie können an dem Vor-Ort-Besuch teilnehmen und einen Beitrag leisten. Wenn Sie nicht persönlich an dem Vor-Ort-Besuch teilnehmen können, kann das Bewertungsteam Ihre Teilnahme aus der Ferne, beispielsweise per Telefon oder Skype organisieren.
Kunden- und Peer-Review
Das Bewertungsteam erstellt einen -Berichtsentwurf für die auftraggebende Fischerei und die Fachgutachter (Client and Peer Review Draft Report). Dieser Berichtsentwurf enthält:
- die Leistung der Fischerei gegenüber dem MSC-Fischereistandard
- die durchschnittliche Punktzahl der Fischerei für jeden Leistungsindikator des Standards
- das vorläufige Zertifizierungsergebnis
- die Einzelheiten aller Auflagen zur Verbesserung der Leistung der Fischerei.
Das Bewertungsteam lässt den Berichtsentwurf von unabhängigen Sachverständigen, so genannten Peer-Reviewern (in der Regel Fischereiwissenschaftler), überprüfen. Interessenvertreter können die Auswahl dahingehend kommentieren, ob bei den Kandidaten mögliche Interessenkonflikte bestehen.
Interessenvertreter beteiligen sich in dieser Phase nicht.
Öffentliches Kommentierungsverfahren
Im vorläufigen Zwischenbericht zur öffentlichen Kommentierung (Public Comment Draft Report, PCDR) reagiert das Bewertungsteam auf die Kommentare von Interessengruppen, Kunden und Peer-Reviewern mit dem mit öffentlichen Kommentaren. Dieser Bericht enthält einen Entwurf der Feststellung, ob die Fischerei für die Zertifizierung empfohlen wird. Die Zertifizierungsstelle wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Ihre Kommentare einzuholen, wenn Sie ein registrierter Interessenvertreter sind.
In dieser Phase
Mit dem selben Formular für Interessenvertreter können Sie den vorläufigen Zwischenberichts kommentieren. Sie können die Antwort des Bewertungsteams auf alle Kommentare, die Sie bereits abgegeben haben, einsehen.
Der vorläufige Zwischenbericht zur öffentlichen Kommentierung wird auf der MSC-Fischereisuche veröffentlicht und in der E-Mail zur Aktualisierung des Fischereiprogramms veröffentlicht. Sie haben 30 Tage Zeit, um Ihre Kommentare abzugeben.
Abschließender Prüfbericht
Nachdem das Bewertungsteam alle Beiträge berücksichtigt hat, veröffentlicht es einen abschließenden Prüfbericht (Final Draft Report, FDR). Dieser Bericht enthält die endgültige Entscheidung des Bewertungsteams darüber, ob die Fischerei zertifiziert werden soll oder nicht.
Wenn Sie gegen diese Entscheidung Einspruch einlegen möchten, haben Sie nach der Veröffentlichung des abschließenden Prüfberichts 15 Arbeitstage Zeit, um eine Einspruchserklärung (siehe unten) einzureichen.
Zertifizierung
Wenn das Bewertungsteam die Zertifizierung der Fischerei empfiehlt, und keine Einsprüche (Objections) erhoben wurden, ist die Fischerei erfolgreich zertifiziert. Die Zertifizierung gilt, vorbehaltlich der Ergebnisse der Kontrollaudits, für maximal fünf Jahre.
Die Zertifizierungsstelle erstellt und veröffentlicht den öffentlichen Zertifizierungsbericht (Public Certification Report) auf der MSC-Fischereisuche-Webseite, in dem der Bewertungsprozess und alle Verbesserungen, die die Fischerei gegebenenfalls vornehmen muss (die so genannten Auflagen), und der von der Fischerei zu erstellende Aktionsplan zur Mängelbehebung dargelegt werden.
Wie funktioniert das Einspruchverfahren?
Nach der Veröffentlichung des abschließenden Prüfberichts ist es möglich, eine Einspruchserklärung (Notice of Objection) einzureichen. Eine Einspruchserklärung kann nur eingereicht werden von:
- Interessenvertretern, die zuvor an der jeweiligen Fischereibewertung beteiligt waren. Beispielsweise haben sie während der Bewertung eine schriftliche Stellungnahme an die Zertifizierungsstelle geschickt oder an einer Besprechung vor Ort (persönlich oder aus der Ferne) teilgenommen.
- Interessenvertreter, die nachweisen können, dass der Zertifizierer die Verfahren nicht befolgt hat und dadurch ihre Teilnahme während des Beurteilungsprozesses verhindert oder beeinträchtigt hat.
- Dem Auftraggeber / der Fischerei.
Mehr als ein Interessenvertreter kann eine Einspruchserklärung für dieselbe Fischerei einreichen. Sobald eine Einspruchserklärung eingereicht wird, wird dem Einspruch ein unabhängiger Schiedsrichter zugewiesen.
Wenn Sie eine Einspruchserklärung einreichen, wird der unabhängige Schiedsrichter prüfen, ob die Zertifizierungsstelle einen Verfahrens-, Bewertungs- oder Zustandsfehler gemacht hat und ob dieser Fehler die Fischereibewertung beeinflusst oder die Fairness der Bewertung untergräbt.
Ein akzeptierter Einspruch bedeutet nicht, dass die gesamte Bewertung neu durchgeführt wird.
Sie können Einspruch erheben, wenn Sie der Meinung sind, dass einer der folgenden Fehler während des Bewertungsprozesses aufgetreten ist:
• Die Zertifizierungsstelle hat Bewertungsschritte ausgelassen oder falsch befolgt, und dieser Fehler hat die Fairness der Bewertung erheblich beeinträchtigt, so dass das Bewertungsergebnis geändert werden sollte.
• Die Überprüfung des Aktionsplans zur Mängelbehebung (Client Actions Plans) durch den Zertifizierer ist nicht gerechtfertigt, weil sie von der Fischerei nicht in angemessener Weise innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens erfüllt werden kann.
• Die Punktzahl der Zertifizierungsstelle für einen der Leistungsindikatoren kann auf der Grundlage der verfügbaren Beweise nicht gerechtfertigt werden. Das Ergebnis sollte geändert werden.
• Die Zertifizierungsstelle hat Schlüsselinformationen (die zum Zeitpunkt des Vor-Ort-Termins verfügbar waren) bei der Ermittlung des Bewertungsergebnisses nicht berücksichtigt.
Der unabhängige Schiedsrichter wird eine Entscheidung auf der Grundlage der von Ihnen, der Zertifizierungsstelle und anderen Interessengruppen während des Einspruchsverfahrens dargelegten Argumente und Nachweise treffen.
Die Zertifizierungsstelle veröffentlicht den abschließenden Prüfbericht. Es beginnt eine 15-tägige Einspruchsfrist. Interessenvertreter können einen oder mehrere Einspruchserklärung (Notice of Objection) einreichen. |
Wird ein Einspruch eingereicht, veröffentlicht der MSC auf der Fischereisuche-Webseite eine Erklärung, dass Einspruch eingelegt wurde, ohne die Einzelheiten der Einspruchserklärung(en) darzulegen. |
Ein unabhängiger Schiedsrichter wird zugewiesen. |
Der unabhängige Schiedsrichter akzeptiert den Einspruch oder weist ihn ab, abhängig davon, ob die Beschwerdepunkte eine begründete Aussicht auf Erfolg haben. |
Die Einspruchsschrift(en) und die Annahme werden auf der Fischereisuche-Webseite veröffentlicht. |
Der unabhängige Schiedsrichter vereinbart ein Gespräch mit den beteiligten Parteien, um zu prüfen, ob noch vorab eine Einigung erzielt werden kann. |
Für schriftliche Stellungnahmen gibt es eine Mitteilungsfrist von 15 Arbeitstagen. Stellungnahmen werden ebenfalls auf der Fischereisuche-Webseite veröffentlicht. |
Die Zertifizierungsstelle hat 20 Arbeitstage Zeit, um die Einspruchserklärung(en) und die schriftlichen Stellungnahmen zu prüfen. Die Zertifizierungsstelle reicht eine Antwort ein, in der sie angibt, ob sie Änderungen am abschließenden Prüfbericht vorschlägt. |
Der unabhängige Schiedsrichter berät sich mit den einspruchserhebenden Parteien, der Fischerei und der Zertifizierungsstelle, um zu ermitteln, ob die Zertifizierungsstelle die aufgeworfenen Fragen angemessen behandelt hat. |
Wenn keine Lösung erzielt wird, findet eine mündliche Anhörung statt. |
Nach der mündlichen Anhörung weist der unabhängige Schiedsrichter den Einspruch zurück, oder, fordert die Zertifizierungsstelle auf, die Bewertung zu ändern. |
Wenn die Zertifizierungsstelle aufgefordert wird, Änderungen durchzuführen, kann der Schiedsrichter die Änderungen akzeptieren und die Fischerei wird zertifiziert. oder, der Schiedsrichter gibt dem Einspruch statt. Wenn dem Einspruch stattgegeben wird, wird die Fischerei nicht zertifiziert. |
Erreicht ein Einspruch die Phase der Urteilsfindung (eine Anhörung), zahlt der Einsprucherhebende eine "Einspruchsgebühr", um die Kosten des Urteilsverfahrens zu decken. Dazu gehören auch die Gebühren des Unabhängigen Schiedsrichters. Die Einspruchsgebühr ist auf £5000 begrenzt.
Wenn ein Einspruch vor der Adjudikationsphase beigelegt wird, fällt keine Gebühr an.
Die Gebühr deckt nicht die Kosten, die der Fischerei oder dem Zertifizierer entstehen. Gemäß den Anforderungen des MSC kann jedoch ganz darauf verzichtet werden, wenn ein Einsprucherhebender eine angemessene finanzielle Härte nachweisen kann.
Die Kosten sind in der Vorlage für die Einspruchserklärung v3.0 (Notice of Objection v3.0) vollständig erläutert.
Beschwerden
Alle akkreditierten Zertifizierungsstellen müssen ein eigenes Beschwerdeverfahren auf ihrer Website haben. Wenn Sie eine Beschwerde gegen Zertifizierungsstellen oder Auditoren vorbringen möchten, nutzen Sie bitte als ersten Schritt deren eigenes Beschwerdeverfahren. Danach ist es möglich, eine Beschwerde bei der Qualitätssicherungsstelle für Zertifizierungsunternehmen Assurance Services International (ASI), einzureichen.
Wichtige Informationen für Sie
Dokumente zum Umweltstandard
Hier finden Sie die MSC-Zertifizierungsanforderungen, welche Anforderungen, Richtlinien und Methoden definieren, um die Konsistenz und Konformität der Bewertungen zu gewährleisten.
Aktuelle Konsultationen
Als Interessenvertreter sind Sie eine wichtige Informationsquelle, die für eine aussagekräftige Fischereibewertung unabdingbar ist.