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Informationen zur MSC-Bewertung der Gemeinsamen Grundfisch-Fischerei in der Nordsee

Ein unabhängiger Schiedsrichter hat am 23. Oktober die Empfehlung zur Zertifizierung der Gemeinsamen Grundfisch-Fischerei in der Nordsee und angrenzenden Gewässern bestätigt. Der Zertifizierungsprozess der Fischerei nach dem MSC-Umweltstandard wird in den kommenden Wochen mit der Aktualisierung des Bewertungsberichtes durch den Gutachter abgeschlossen.

Die Empfehlung der Gutachter von Control Union Pesca, die Gemeinsame Grundfisch-Fischerei in der Nordsee nach MSC-Standard zu zertifizieren, wurde jetzt von einem unabhängigen Schiedsrichter bestätigt. 

Die Zertifizierung unterliegt Änderungen und Anpassungen, die auf Einsprüche eines NGO-Konsortiums – bestehend aus dem WWF (Deutschland, Niederlande, Dänemark und Schweden), der Dutch Elasmobranch Society und der North Sea Foundation – zurückgehen. Das Gutachterteam wird nun entsprechend seinen Abschlussbericht erstellen, bevor es innerhalb der kommenden Wochen die Zertifizierung der Fischerei vornehmen kann. 

Die Zertifizierungsentscheidung erfolgte nach einem 30-monatigen Bewertungsprozess durch Fischereiexperten unter Beteiligung von verschiedensten Interessengruppen und der Prüfung der Ergebnisse durch unabhängige Peer Reviewer. 

„Der MSC möchte Fischereien mit gutem Management anerkennen und Anreize für diejenigen schaffen, die einen eindeutigen Weg zu mehr Nachhaltigkeit einschlagen. Dieser Ansatz trägt dazu bei, die Gesundheit der Meere zu verbessern,“ sagt Rohan Currey, Leiter für Wissenschaft und Standards beim MSC.

„Der Bewertungsprozess der Gemeinsamen Grundfisch-Fischerei unterstreicht die Bemühungen der Fischerei, Umweltbelangen Rechnung zu tragen und ihre Nachhaltigkeit zu verbessern.Um jedoch zertifiziert zu bleiben, muss die Fischerei hart arbeiten, um ihre Performance im Einklang mit den bei der Bewertung festgelegten Auflagen zu verbessern", so Currey weiter.  

Verbindliche Auflagen 

Nach der Zertifizierung wird die Fischerei verpflichtet sein, Verbesserungen unter der Berücksichtigung von 220 Zertifizierungsauflagen durchzuführen. Um sicherzustellen, dass die Zielfischbestände nicht überfischt werden, wurden die Auflagen für den Bestandsstatus, die Fangmethoden und die Befischungsregeln für die Zielartenbestände angehoben. Weitere Bedingungen sollen sicherstellen, dass die Fischereitätigkeiten die Struktur, Produktivität, Funktion und Vielfalt des Ökosystems nicht irreversibel beeinträchtigt. Die Gutachter werden die Fortschritte der Auflagenerfüllung durch jährliche Überwachungsaudits überprüfen.

Die beteiligten Fischereien haben eine Reihe wichtiger Verpflichtungen übernommen, um dazu beizutragen, mehr Daten und Informationen über Beifangarten (z.B. Seehase und Rotbarbe) und über gefährdete, bedrohte und geschützte Arten (z.B. Haie und Rochen) zu sammeln. Es wurden auch Bemühungen zum besseren Verständnis der Auswirkungen der Fischerei auf empfindliche Lebensräume vereinbart. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass all diese Maßnahmen letztendlich zu einem besseren Management der Auswirkungen der Fischerei auf die wichtigen Ökosystemkomponenten der Nordsee führen werden. Die betroffenen Fischereien müssen auch Verbesserungen in Bezug auf das Anlandegebot der EU nachweisen. 

Das Einspruchsverfahren 

Im Rahmen einer Fischereibewertung nach dem MSC-Umweltstandard haben Stakeholder die Möglichkeit, gegen eine Zertifizierungsentscheidung begründeten Einspruch einzulegen.  

Ein NGO-Konsortium nahm am Bewertungsprozess teil und erhob vier Einwände gegen die Zertifizierung der Gemeinsamen Grundfisch-Fischerei, vor allem im Hinblick auf die Auslegung des MSC-Umweltstandards durch die Gutachter. Dazu gehörten Einwände, wie das Gutachterteam einen Forschungsbericht des Wageningen Marine Research Instituts und die Einhaltung des EU-Anlandegebots berücksichtigt hatte. Nach Prüfung aller verfügbaren Beweise wies John McKendrick, ein Rechtsexperte mit umfangreicher Rechts- und Schlichtungserfahrung, drei dieser vier Einwände zurück. Ein Einwand jedoch führte zur Aufforderung an das Gutachterteam, die Zertifizierungsauflagen zur Einhaltung des EU-Anlandegebots zu überarbeiten.

Zusammenfassend hat sich John McKendrick in seiner abschließenden Entscheidung wie folgt geäußert:

"Wo die Parteien divergieren, ist der Punkt, wer und wie der Nachweis über die Einhaltung des Anlandegebots erbracht wird. Die Einspruchserhebenden ziehen es vor, dass dies von anderen Stellen als der Fischerei geschieht, denn auf diese Weise würde es zu mehr Unabhängigkeit und Integrität des Prozesses kommen. (...) Schließlich stelle ich fest, dass die Fischereien auf die rechtlichen Verpflichtungen ihrer jeweiligen nationalen Verwaltungsbehörden im Hinblick auf das Anlandegebot verweisen."

Im Hinblick auf die Einwände des NGO-Konsortiums führte der unabhängige Schiedsrichter McKendrick aus: 

"Ich stimme der Analyse der Einwände zu und füge hinzu, dass es mit der geänderten Zertifizierungsauflage, den festgeschriebenen Meilensteinen und dem Aktionsplan der Fischereien selbst nun klare und detaillierte Handlungsvorgaben für die Fischereien gibt. Sie berücksichtigen die Anforderungen des EU-Anlandegebots im richtigen Maß."